Rechtliche Vorsorge für das Alter - die Vorsorgevollmacht


Im Alter brauchen viele Menschen Unterstützung und Hilfe. Wer seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst ausreichend sicher entscheiden kann, bekommt eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson zur Seite gestellt. Soll dies vermieden werden, ist für eine Vertrauensperson eine Vollmacht zu erteilen. Welche gesetzlichen Regelungen hierfür gelten und was der/die einzelne selbst bestimmen kann, soll bei diesem Vortragsabend dargestellt werden. Die Begriffe der "Betreuungsverfügung", "Vorsorgevollmacht" oder "Patientenverfügung" werden erläutert, deren Inhalte dargestellt und Hilfestellungen für das richtige Abfassen einer solchen Verfügung gegeben.

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1 Termin, 19.01.2026
Montag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Mo 19.01.2026 19:00 - 20:30 Uhr Dilldapper Stucksaal, 1. Stock, Marktstr. 18, 89335 Ichenhausen
Martin Wachter
, Notar a.D.
V0504h
Eintritt: 6,00 €

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