Rechtliche Vorsorge für das Alter - die Vorsorgevollmacht
Im Alter brauchen viele Menschen Unterstützung und Hilfe. Wer seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst ausreichend sicher entscheiden kann, bekommt eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson zur Seite gestellt. Soll dies vermieden werden, ist für eine Vertrauensperson eine Vollmacht zu erteilen. Welche gesetzlichen Regelungen hierfür gelten und was der/die einzelne selbst bestimmen kann, soll bei diesem Vortragsabend dargestellt werden. Die Begriffe der "Betreuungsverfügung", "Vorsorgevollmacht" oder "Patientenverfügung" werden erläutert, deren Inhalte dargestellt und Hilfestellungen für das richtige Abfassen einer solchen Verfügung gegeben.
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1 Termin, 19.01.2026 Montag, 19:00 - 20:30 Uhr | |||
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Martin Wachter , Notar a.D. | |||
V0504h | |||
Eintritt: 6,00 € |
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