Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Unabhängig vom Alter ist eine rechtzeitige und gute Vorsorge wichtig. Eine rechtliche Vorsorge erscheint auf den ersten Blick unangenehm. Man muss sich eine Zukunft vorstellen, in der man aufgrund von Krankheit, Alter oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr selbständig handlungs- und entscheidungsfähig ist. Daher ist es wichtig, weitreichende Entscheidungen schon frühzeitig zu regeln – für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann.
Bei diesem Vortrag werden die verschiedenen Vorsorgeinstrumente vorgestellt und erläutert, was es jeweils zu beachten gilt. Kernstück sind die Vorstellung von ausfüllbaren und rechtssicheren Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
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| 1 Termin, 04.03.2026 | |||
1 Termin(e)
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Gerhard Weiss , Leiter der Seniorenfachstelle beim Landratsamt Günzburg | |||
| V1201f | |||
| Eintritt frei |
